Unfallregulierung
Hintergrund
Verkehrsrechtskanzleien vertreten oft Unfallgeschädigte bei direktem Schadensersatzanspruch gegen KFZ-Haftpflichtversicherungen. Die Höhe des Anspruches hängt jedoch davon ab, ob und wenn ja in wieweit dem Unfallgeschädigten ein Mitverschulden zuzurechnen ist. Bei einem Mitverschulden wird nur ein Teil des Schadens nach der sogenannten „Haftungsquote“ erstattet. KFZ-Haftpflichtversicherungen kürzen regelmäßig Erstattungsansprüche des Geschädigten und begründen dies mit einem angeblichen Mitverschulden und der daraus folgenden geminderten Haftungsquote. Meist ist es für Kanzleien aufwändig, eine Übersicht über die Kommunikation mit der Haftpflichtversicherung und den bisherigen Stand der Regulierung zu behalten.
Ablauf

Mit Silberfluss können Kanzleien bei Unfallregulierungen die Mandatsbearbeitung hochautomatisiert durchführen. Zuerst werden die Daten des Mandanten über ein Mandantenportal aufgenommen und der Sachverhalt ermittelt. In der Kanzleisoftware wird eine Akte automatisiert mit allen Daten und Anhängen angelegt. Darauf aufbauend wird die Versicherung mit einem Anspruchsschreiben und die Polizei mit einem Akteneinsichtsgesuch kontaktiert. Die Kommunikation mit dem Gutachter und der Versicherung läuft hochautomatisch. Weiterhin wird automatisiert Übersicht gehalten, was bisher von der Versicherung reguliert wurde und welche Zahlungen noch ausstehen. Im Nachgang ist es möglich die Mandate über Silberfluss auszuwerten.
Der komplette Prozessablauf kann an die individuellen Wünsche, Arbeitsweisen und verwendete Software in Ihrer Kanzlei angepasst werden. Unsere Partnerkanzleien sparen so 80% der Zeit bei Unfallregulierungen ein und die Fehleranfälligkeit hierfür wird deutlich reduziert.
Sie möchten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrer Kanzlei entlasten? Dann kontaktieren Sie uns unten für ein Kennenlerngespräch und eine Demo.